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   BVerwG, 03.05.1973 - I C 19.72   

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https://dejure.org/1973,819
BVerwG, 03.05.1973 - I C 19.72 (https://dejure.org/1973,819)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1973 - I C 19.72 (https://dejure.org/1973,819)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1973 - I C 19.72 (https://dejure.org/1973,819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Veranstaltungen von Wanderlagern - Untersagung einer Veranstaltung - Ausübung eines Reisegewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 161
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Neustadt, 16.12.2010 - 4 K 912/10

    Österreichischer Reisevermittler muss Wanderlager in Deutschland anzeigen

    Eine Ankündigung erfolgt dann öffentlich, wenn sie sich an eine Mehrzahl von Personen richtet, deren Kreis nicht bestimmt abgegrenzt ist und die zur Zeit der Ankündigung nicht durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind, also keine geschlossene Gesellschaft sind (vgl. BVerwG GewArch 1973, 261; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1997, 329).
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3 ObOWi 89/00

    Begriff der öffentlichen Ankündigung eines Wanderlagers; Verkaufsveranstaltung

    Eine Ankündigung erfolgt nach ganz herrschender Meinung dann öffentlich, wenn sie sich an eine Mehrzahl von Personen richtet, deren Kreis nicht bestimmt abgegrenzt ist und die zur Zeit der Ankündigung nicht durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind (BVerwGE 42, 161/167; BayObLG GewA 1972, 12/13; OVG Lüneburg GewA 1971, 30/31; OLG Koblenz GewA 1984, 58/59; Ambs in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze - Stand: Juni 2000 - § 56 a GewO Rn. 7 m.w.N.).

    Sie würde im übrigen an der rechtlichen Würdigung nichts ändern, da auch bei der Mitnahme von nur einer weiteren Person deren Auswahl der Einflussnahme durch den Veranstalter entzogen ist (vgl. BVerwGE 42, 161/167).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 7 L 117/89

    Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Einladung zu Veranstaltung; Öffentliche

    Insoweit ziehen Rechtsprechung und Literatur rechtsvergleichend die Begriffsbestimmung des § 15 Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes sowie einschlägige Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb heran (vgl. BVerwGE 42, 161, 166; Vogel, a.a.O., Rdnr. 4; Stober, a.a.O., Rdnr. 4).

    Naturgemäß muß ein solcher Bescheid grundsätzlich gegenüber dem Veranstalter ergehen; denn er ist der Verantwortliche (BVerwGE 42, 161, 163).

  • BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74

    Güterfernverkehrsgenehmigungen - Auswahl der Bewerber - Auswahlerwägungen -

    So hat auch das Berufungsgericht im Ergebnis richtig entschieden, wobei es zutreffend davon ausgegangen ist, daß die Festsetzung von Höchstzahlen der Kraftfahrzeuge für den allgemeinen Güterfernverkehr und ihre Aufteilung auf die Länder, die auf § 9 Abs. 1 GüKG beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfGE 40, 196 ff.; BVerwGE 18, 113 [BVerwG 28.02.1964 - VII C 119/61]; 42, 169) [BVerwG 03.05.1973 - I C 19/72].
  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 196.92

    Wanderlagerveranstaltung Definition

    Von einer solchen Begriffsbestimmung ist - unter Zugrundelegung der seinerzeitigen Gesetzeslage - auch der beschließende Senat in seinem Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 19.72 - (BVerwGE 42, 161 = Buchholz 451.20 § 56 a GewO Nr. 2 = GewArch 1973, 261) ausgegangen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 12655/96

    Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Versteigerungsgut; Reisegewerbe;

    Eine Ankündigung im Sinne von § 56 a Abs. 2 GewO ist nur dann nicht öffentlich, wenn sie sich an einen vom Veranstalter bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen richtet und diese zusätzlich durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind, so daß es sich also um eine geschlossene Gesellschaft handelt (vgl. BVerwGE 42, 161 [166 ff.], OVG Rheinland-Pfalz AS 12, 273 ff, Stober aaO, Rdnr. 4 m.z.w.N. und Schönleiter aaO Rdnrn. 4 f. m. z. w. N.; vgl. ferner die Legaldefinition in § 15 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz).
  • VG Braunschweig, 20.07.1989 - 1 A 162/88

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Veranstaltung; Voraussetzungen

    Vor dem Hintergrund des Regelungszweckes, möglichst sämtliche Veranstaltungen von Wanderlagern der Anzeigepflicht zu unterwerfen, ist er eher weit zu fassen (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973 - I C 19.72 -, BVerwGE 42, S. 161 /167 f.; vgl. auch Gaisbauer, aaO, S. 17).
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